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schuldenKoenig.com ...zum Lesen zum lesen I. Das Prinzip: Gesetze dürfen Sie nicht verletzten, egal, was Sie planen. Umgehen Sie Gesetze, die Sie daran hindern, Ihre Ziele zu erreichen, ohne kriminell zu werden. Wie es gemacht wird, verraet dieser Report. ...Auszug................................ Ihre Korrespondenz sollte daher immer einen Hinweis auf "Ihren guten Willen" enthalten. Wollen Sie Ihren Glaeubiger wirklich zur Weisglut bringen, macht sich nach 38 Monaten Verzögerungstatik, Hin und Her, Blabla und Chaos etc. auch ein Satz wie "so moechte ich unbedingt hervorheben, dass ich keinesfalls den Eindruck hinterlassen moechte, die Angelegenheit zu verzörgern. Ich moechte nichts dringender, als das Missverstaendnis endlich aufzuklaeren und so schnell wie moeglich zu einem fuer beide Parteien akzeptablen Abschluss zu bringen." Logisch: Der Gläubiger oder sein Sachbearbeiter muss erst wieder ermitteln, um welches "Missverstaendnis" Sie sich hier beziehen, da Sie leider versehentlich einen Bezug vergessen haben.....Auch sehr freundlich ist es nach Monaten der Vezögerung hoeflich daraufhin zu weisen, "Ich moechte die Angelegenheit endlich zu einem Abschluss bringen, und bitte Sie, mir ein akzeptables Vergleichsangebot zu machen". Der Glaeubiger atmet auf. Endlich Licht am Ende des Tunnels. Wenn er dann ein akzeptables Angebot schickt, z.B. 50%, retournieren Sie das Orginal mit dem handschriftlichen Hinweis "Das ist doch sicher nicht erst gemeint" nach den ueblichen Wochen "Bedenkzeit". Eine Kopie bleibt in Ihren Unterlagen. Ihr Glaeubiger begeht jetzt wahrscheinlich seinen ersten Fehler: Er nimmt die Sache persoenlich. Er fuehlt sich persoenlich angegriffen, verar...t. Er schreit nach Rache. Er verflucht Sie. U.U. schreibt er einen emotionsgeladenen Brief, in dem er Sie beleidigt, eine Straftat unterstellt, noetigt etc. Dies gibt Ihnen tolle Munition fuer einen Gegenangriff mit eventueller Schadensersatzforderung, die juristisch natuerlich nicht haltbar ist, aber wieder Verwirrung stiftet und Zeit gewinnt, z.B.. "Wenn ich Ihre Forderung von Euro 55.000 gegen meinem Schadenersatzanspruch von Euro 60.000 wegen Beleidigung und Noetigung Ihres Mitarbeiters Herrn Mueller vom soundsovielten gutwillig aufrechne, schulden Sie mir Euro 5.000. Ich schulde Ihnen nichts. Wenn Sie diesen Betrag innerhalb von 14 begleichen, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt." ![]() Bald Online --->>> |